Straf- und ordnungsrechtliche Problemfelder in der Abfallwirtschaft vor dem Hintergrund 2005
Rechtliche Situation der Abfallwirtschaftsunternehmen in Hessen
Die vielfach öffentlich gepriesenen Bestrebungen der Deregulierung scheinen angesichts der 4744, Seiten die das Bundesgesetzblatt des Jahres 2002 aufweist, eher ein leeres Versprechen zu sein. Zwar zeigt sich die Produktivität unserer Gesetzgebungsorgane, erreicht wird jedoch das Gegenteil von Vereinfachung. Die normative Regelung hat uns eine Fülle von Vorschriften europäischer und in den letzen beiden Jahren auch nationaler Herkunft beschert, die es in kürzester Zeit umzusetzen gilt. Wenn wir allgemein von dem Problem des Jahres 2005 sprechen, so meinen wir zwar konkret den 01.06.2005 und damit ein Datum, welches schon ein Dutzend von Jahren bekannt ist, von vielen aber hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzbarkeit bzw. Durchsetzungsnotwendigkeit verdrängt wurde. Gleichwohl: Durch die flankierenden Normen ist dieses – nennen wir es einfach das 2005-Problem“ - jetzt derartig virulent geworden, dass sich erstmals nicht so sehr die Abfallerzeuger und die Abfallverwerter hinsichtlich der verschiedensten Verwertungsarten, sondern die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Deponiebetreiber Gedanken darüber machen müssen, ob sie kurzfristig ihre Anlagen aufrecht erhalten können oder ob sie innerhalb der ihnen gesetzten Fristen noch eine Nachrüstung in dem Umfang erreichen können, dass sie auch mittelfristig weiter ihre Anlage betreiben können. Vor diesem Hintergrund erläutert der Autor ausführlich die Problematik der rechtlichen Situation.
Autor(en)
Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
15. Kasseler Abfallforum (2003) (April 2003)
Verkaufspreis
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