Einfluss rechtlicher Vorgaben auf Menge und Beschaffenheit von Restabfällen zur thermischen Behandlung
Gesamtabfallmengenprognose und Bilanzierung der vorhandenen und benötigten MVA-Kapazitäten
Bedingt durch die Gewerbeabfallverordnung soll und wird der hausmüllähnliche Gewerbeabfall der Andienungspflicht weitgehend entzogen und durch Trennung bzw. Aufbereitung oder thermische Behandlung dem Stoffkreislauf wieder zugeführt. Die in dieser Ausarbeitung abgeleiteten Ergebnisse lassen bedingt durch die Gewerbeabfallverordnung, die im Beitrag aufgeführten Abfallstoffstromprognosen der Siedlungsabfallmenge erwarten, wobei der andienungspflichtige Verbrennungsanteil beträchtlich abnehmen wird. Weitere stoffstrombeeinflussende Faktoren wie z.B. die Umsetzung der TA Siedlungsabfall sowie der Ablagerungsverordnung, der Einsatz von Abfalltrenn- und -aufbereitungsverfahren, die Marktsituation für Abfälle zur thermischen Verwertung (Spotmarkt) und insbesondere die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verbringung u.a. in die zukünftigen EU-Länder der Osterweiterung lassen derzeit kaum eine belastbare Prognose über die zu erwartende Restabfallmenge für die bereits vorhandenen bzw. geplanten kommunalen thermischen Abfallbehandlungsanlagen zu.
Autor(en)
Dr.-Ing. Dieter O. Reimann
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
15. Kasseler Abfallforum (2003) (April 2003)
Verkaufspreis
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