Die Herstellerfiktion nach § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG

„Selbstkontrolle des Marktes“ oder Verlagerung der Kontrollaufgaben auf den Handel?

Seit nunmehr vier Jahren gilt in Deutschland das „Gesetz über das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ , welches der Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient. Obwohl die Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten aufgrund dieses Gesetzes zahlreichen Registrierungs-, Sammlungs- und Entsorgungspflichten unterliegen, hat das ElektroG in der Rechtspraxis nur wenig Aufmerksamkeit erlangt. Dies könnte sich infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.5.2009 nun ändern. Der folgende Beitrag behandelt die vom Bundesverwaltungsgericht zu klärende Frage, inwieweit die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtenkreis der Hersteller nach dem ElektroG auch auf den Vertreiber von Elektrogeräten Anwendung finden.
Autor(en)
Dr. Torsten Gerhard
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2009 (Dezember 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00