New Waste Framework Directive already applicable!
The application of Directive 2008/98/EC in Germany and Poland even prior to the expiry of the transposition period
Die Umsetzungsfrist der am 12. Dezember 2008 in Kraft getretenen neuen Abfallrahmenrichtlinie läuft am 12. Dezember 2010 ab. Bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist bleibt die alte Abfallrahmenrichtlinie (einschließlich der Altölrichtlinie und der Richtlinie über gefährliche Abfälle) in Kraft, so dass derzeit zwei Abfallrahmenrichtlinien geltendes Gemeinschaftsrecht darstellen. Der folgende Beitrag untersucht, ob und in welchem Umfang die Regelungen der neuen Rahmenrichtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist in Deutschland und Polen Anwendung finden können. Hierfür kann im Einzelfall durchaus ein praktisches Bedürfnis bestehen. Können insbesondere Vollzugsbehörden und Gerichte im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel bereits auf die Neuregelung zurückgreifen, um so noch vor der Umsetzung in nationales Recht zur Rechtssicherheit in der Abfallwirtschaft beizutragen? Inwieweit ist die neue Richtlinie sogar zwingend zu berücksichtigen? Erläutert werden diese Fragen unter besonderer Beachtung der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts, der „Vorwirkung von Richtlinien“, der richtlinienkonformen Auslegung, des unmittelbaren bzw. mittelbaren Rückgriffs bei der Auslegung nationalen Rechts und der vermittelten direkten Anwendung.
Autor(en)
Dr. André Brandt, Dr. jur. Anja Schäfer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2009 (November 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00