Das Züricher Modell

Das Schweizer Umweltschutzgesetz USG, Art. 30 ist die Basis der Abfallwirtschaft für alle Beteiligten mit den bekannten Parametern: - Vermeiden - Recyclen - Entsorgen und Verwerten

Das ist aber schon bald das Ende der Gemeinsamkeiten für die Privatunternehmen auf der einen und die Betriebe der öffentlichen Hand auf der anderen Seite. Freies Unternehmertum versus Beamtenstatus mit komplizierten Personalrechten und politischem Einfluss (Entscheidungswege haben eine spezielle Eigendynamik), aber auch soziale Verantwortung gegenüber den wirtschaftlich weniger erfolgreichen Menschen unserer Gesellschaft. Entsorgung + Recycling Zürich entstand vor ca. 10 Jahren aus dem Abfuhrwesen Zürich (AWZ) und der Stadtentwässerung. Später kamen noch die kantonale Fernwärme, die Stadtreinigung und die Werkstattbetriebe Wallisellen dazu. Alle bewegten sich in absolut geschützten Geschäftsgebieten. Die Stadtentwässerung war finanziell gut gestellt, jedoch vom Klärschlammskandal einschliesslich Parlamentarischer Untersuchungskommission geschüttelt. Das Abfuhrwesen hatte zusammen mit der Fernwärme der Stadt Zürich einen Schuldenberg von 460 Mio CHF und 1996 einen operativen Verlust von ca. 30 Mio CHF geschafft.
Autor(en)
Gottfried Neuhold
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
AbfallTag 2008 (September 2008)
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