Weiterbetrieb, Stilllegung und Nachnutzung von Deponieabschnitten am Übergang zum neuen Deponierecht

Am 24.09.2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts beschlossen. Diese Verordnung wird das zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammenführen, vereinfachen und entsprechend dem Stand der Technik weiterentwickeln. Alle vorgenannten Regelungen sollen aufgehoben werden und in einer neuen Deponieverordnung (DepV-neu) aufgehen. Außerdem soll die EG-Bergbauabfallrichtlinie im Bereich der nicht dem Bergrecht unterliegenden Abfälle umgesetzt und Anhang 51 der Abwasser-VO modifiziert werden.

1 Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts 2 Bedeutung von Übergangsregelungen für Altdeponien und Deponieabschnitte 3 Flexibilisierung der Anforderungen an die Deponiestilllegung 4 Wegfall von Ausnahmeregelungen zur Herabsetzung von Regelanforderungen 5 Stilllegung nach altem Recht oder Neuregelung abwarten? 6 Auswirkungen auf laufende Verwaltungs- und Klageverfahren
Autor(en)
Dr. Achim Willand
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2009 (März 2009)
Verkaufspreis
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