Die neue Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

Nachdem mit der Abfallablagerung- und der Deponieverordnung vor einigen Jahren bereits strenge Grenzwerte für die Beseitigung von Abfällen auf Deponien festgelegt worden sind, hat die Bundesregierung mit der Deponieverwertungsverordnung, die am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, auch für die Verwertung von Abfällen ähnlich strenge Maßstäbe vorgegeben. Die Verordnungen sind durch die am 1. Februar 2007 in Kraft getretenen Änderungen, die der Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG dienen, aktualisiert worden.

1 Einleitung 2 Europäische Vorgaben 3 Nationale Vorgaben 4 Konzeption der Novelle des Deponierechts 5 Verfahren 6 Regelungsinhalte
Autor(en)
BD Dipl.-Ing. Karl Wagner
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2009 (März 2009)
Verkaufspreis
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