Kompetenz zur Errichtung der Europäischen Agentur für chemische Stoffe – (Vertrags-)Lücke zwischen Theorie und Praxis in der Europäischen Union
Die Einrichtung der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) hat schon im Vorfeld viel Aufsehen erregt. Insbesondere die Frage, ob und in welchem Rahmen die EU berechtigt ist, eine solche Agentur einzusetzen, war und ist Gegenstand zahlreicher rechtlicher Beiträge. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass die EU mit der Errichtung der ECHA in ihrem Kompetenzrahmen gehandelt hat. Dieser Beitrag zeigt die Problematiken einer solchen Sichtweise auf und kommt zu dem Schluss, dass sich die Errichtung der ECHA außerhalb der Gemeinschaftsverträge bewegt.
I. Einleitung
II. Faktische und rechtliche Ausgangslage
III. Materiell-rechtliche Regelungskompetenz
IV. Verwaltungskompetenz
1. Vollzugskompetenz der EU
a. Vollzug durch die ECHA
b. Ungeschriebene Gemeinschaftskompetenz
V. Kompetenzausübungsschranken
1. Personalhoheit und die Mitwirkung in den Entscheidungsgremien
2. Finanzierung der ECHA
3. Mitentscheidungs- und Aufsichtsrechte
VI. Fazit
Autor(en)
Philipp Reusch, Andreas Burckhart
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2009 (Oktober 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00