Der Streit um den Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln – Bringt die neue EU-Zulassungsverordnung eine abschließende Klärung?

Das Pflanzenschutzrecht ist eine in jüngerer Zeit sich rasch fortentwickelnde Materie. Nachdem dieses Rechtsgebiet für lange Zeit eher eine nationale Angelegenheit der europäischen Mitgliedstaaten war, hat seit Inkrafttreten der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (“Pflanzenschutz-RL”) eine Harmonisierung eingesetzt, die in der Folge auch den deutschen Gesetzgeber hat aktiv werden lassen. Die in verschiedenen Erscheinungen bereits seit 1937 bestehende deutsche Regelung wurde mit dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (“PflSchG”) neu geregelt, um die Vorgaben der Richtlinie zu implementieren.

I. Einleitung II. Gemeinschaftsrechtliche Ausgangspunkte III. Derzeitige Rechtslage nach dem Zweiten-PflSchG-Änderungsgesetz 1. Neuerungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes 2. Problematische Gesichtspunkte a) Formelle Zulassungsanforderungen b) Materielle Identitätsanforderungen aa) Notwendigkeit der Herstelleridentität? bb) Reichweite der Wirkungsidentität? cc) Umverpackung von Pflanzenschutzmitteln c) Maßgeblichkeit des Einfuhrzwecks d) Verkehrsfähigkeitsbescheinigung IV. Zukünftige Rechtslage nach der EU-Zulassungsverordnung 1. Erfordernis der Herstelleridentität? 2. Voraussetzungen der Wirkungsidentität? 3. Zulässigkeit des Umverpackens? 4. Personengebundenheit der Genehmigung für Parallelimport? 5. Genehmigung auch für Verwender erforderlich V. Ergebnis
Autor(en)
Dr. Christian Stallberg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2009 (Oktober 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00