Zur Änderung des BImSchG durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt

Am 17.8.2009 ist das Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU) verkündet worden.

Durch das RGU werden neben einzelnen Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) auch Vorschriften des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) geändert bzw. ergänzt. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen treten gemäß Art. 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 RGU am 1.3.2010 in Kraft. Der Beitrag beleuchtet zwei Änderungen des BImSchG: Die Aufnahme einer Regelung zur sogenannten Sanierungsgenehmigung (dazu unter II.) sowie die Neuregelung des behördlichen Handlungsinstrumentariums zur Auferlegung anlagenbezogener abfallrechtlicher Pflichten (dazu unter III.).
Autor(en)
RA Dr. Anno Oexle, Dr. Rainer Geesmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2009 (September 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00