Die Deponieverordnung - Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie in deutsches Recht - Verfahrensstand und Regelungsinhalte

Einblicke in die geänderte Rechtslage und Zusammenfassung der wichtigsten praxisrelevanten Verordnungsinhalte zu Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Deponien

Der Rat der Europäischen Union hat am 26. April 1999 die Deponierichtlinie beschlossen. Die Richtlinie ist am 16. Juli 1999 mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten bis zum 16.07.2001 Zeit für die Umsetzung der Anforderungen in nationales Recht. Die Maßnahmen müssen allerdings mit dem EG-Vertrag vereinbar sein und sie müssen von der Europäischen Kommission notifiziert werden. Hinsichtlich der Umsetzungsform ergeben sich einige wesentliche grundsätzliche Konsequenzen: Richtlinien müssen durch rechtlich verbindliche Vorschriften, d.h. in Deutschland durch Gesetz oder Verordnungen, umgesetzt werden; Verwaltungsvorschriften wie die TA Siedungsabfall und die TA Abfall genügen hierzu nicht. Den Inhalt der einzubringenden Änderungen beschreibt der Autor ebenso wie die sich durch die Richtlinie ergebenden rechtsverbindlichen Verpflichtungen für Deponiebetreiber.
Autor(en)
BD Dipl.-Ing. Karl Wagner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
14. Kasseler Abfallforum (2002) (April 2002)
Verkaufspreis
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