Revision der EU-Biozid-Gesetzgebung: Bewertung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten

Biozide sind unverzichtbar für den hohen Gesundheits- und Hygienestandard unserer Gesellschaft. Sie sichern und verbessern die Qualität von Produkten und industriellen Prozessen. Als Desinfektionsmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel schützen sie vor gefährlichen Krankheiten bzw. ihren Überträgern, und sie werden zum Schutz leicht verderblicher Materialien eingesetzt.

Durch die jetzige Ausgestaltung der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG sind viele für einen effizienten Gesundheits-, Umwelt- und Materialschutz benötigten Wirkstoffe und Biozidprodukte bereits weggefallen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die bestehenden Anforderungen der Richtlinie viel zu aufwendig, zu komplex und zu kostenintensiv sind. Die Kommission hat am 12. Juni 2009 ihren Vorschlag für eine Biozid-Produkte-Verordnung vorgelegt. Von der dadurch gestarteten Revision der EU-Biozid-Gesetzgebung wird vor allem eine wesentliche Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren zur Wirkstoffüberprüfung und Produktzulassung sowie der diesbezüglichen Anforderungen erhofft. Leider enttäuscht der vorgelegte Vorschlag insbesondere in dieser Hinsicht. Um zu erläutern, wo die Ursachen der Probleme liegen, werden in dem vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier zunächst in den Abschnitten II und III die Entwicklung der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG sowie die Erfahrungen bei der bisherigen Umsetzung erläutert. Vor diesem Hintergrund wird im Abschnitt IV der Verordnungsvorschlag der Kommission ausführlich analysiert und bewertet. Gleichzeitig werden dabei Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abschnitt V gibt einen Überblick über die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren.
Autor(en)
Dr. Alexander Grube, Dr. Michael Lulei
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2009 (Oktober 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00