Europäisches Atomhaftungsrecht im Umbruch
Das europäische Atomhaftungsrecht ist erneut in Bewegung geraten. Auf internationaler Ebene bereiten Vertragsstaaten des Pariser Übereinkommens (PÜ)1 und des Wiener Übereinkommens (WÜ)2 die Ratifizierung der Revisionsprotokolle aus 1997 (WÜ-ZP 1997)3 und 2004 (PÜ-ZP 2004, BZP-ZP 2004)4 vor; die USA drängen auf die Ratifizierung des Übereinkommens zur Bereitstellung zusätzlicher Entschädigungsmittel (CSC)5, dem sie seit kurzem angehören.
Die Europäische Kommission lässt mit einer Fragebogenaktion aufhorchen und lotet mögliche Optionen einer Harmonisierung des europäischen Atomhaftungsrechts aus.6 Die sehr aktive Deutsche Landesgruppe der AIDN/INLA (Association International Du Droit Nucléaire/International Nuclear Law Association) unter dem Vorsitz von Norbert Pelzer hat diesen Änderungsprozess zum Anlass genommen, zu einer zweitägigen Tagung in das Palais am Festungsgraben in Berlin einzuladen. Die Veranstaltung wurde von der deutschen Landesgruppe perfekt geplant, organisiert und durchgeführt. Die Auswahl der Vortragenden repräsentierte alle Spielarten der atomhaftungsrechtlichen Landschaft (PÜ-, WÜ-, CSC-Vertragsstaaten, Nicht-Vertragsstaaten) und auch die kontroversen Haltungen zur Kernenergienutzung. Diese Einladungspolitik hat, neben dem kongruenten Aufbau der Veranstaltung, entscheidend zum Gelingen der Konferenz beigetragen. Alle Vorträge zeugten von hoher fachlicher Kompetenz und einem Spezialwissen in Detailfragen; ebenso die Diskussionen, die auf sachlicher Ebene, ohne Polemik geführt wurden und sich – trotz der tropischen Hitze – auch in den Kaffeepausen noch lebhaft fortsetzten.
Autor(en)
Ass.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kissich
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 04 / 2009 (September 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00