Städtebauliche Verträge und Vergaberecht
Seit der „Ahlhorn-Entscheidung“ des OLG Düsseldorf und der sich daran anschließenden lebhaften Auseinandersetzung herrscht in vielen Gemeinden bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen große Rechtsunsicherheit. Grund ist die Frage nach der Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf städtebauliche Verträge.
Insbesondere kommunale Grundstücksverkäufe, bei denen eine Bauverpflichtung des Investors aus städtebaulichen Gründen vereinbart wird, sollten nach Auffassung des Gerichts europaweit ausgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund der unlängst erfolgten Novelle2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen3 erhält diese Problematik besondere Aktualität. Die Beleuchtung dieses Spannungsfeldes zwischen kommunaler Planungshoheit und dem Vergaberecht war Thema eines am 24. Juni in Münster veranstalteten Symposiums des Zentralinstituts für Raumplanung. Den Auftakt bildeten zunächst Berichte über aktuelle Entwicklungen im Bau- und Planungsrecht im Bund und im Land Nordrhein-Westfalen. Ministerialdirigent Dr. Wolfgang Preibisch, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), gab zunächst einen Überblick über das unlängst neu gefasste Raumordnungsgesetz4, die in ihm enthaltenen Neuerungen sowie die momentan im BMVBS erfolgende Erarbeitung eines Raumordnungsplans für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (§ 17 Abs. 3 S. 1 ROG). Abschließend bot er noch einen kurzen Ausblick auf die Überlegungen zur – für die nächste Legislaturperiode geplanten – Klimaschutznovelle zum Baugesetzbuch.
Autor(en)
Johannes Grüner
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 04 / 2009 (September 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00