Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in deutsches Recht
Künftig umzusetzende rechtliche Vorgaben der EU, Überlassungspflicht, Ge-trennthaltungspflicht sowie die Differenzierung von Verwertung und Beseitigung und Überlegungen zur Liberalisierung
Die deutsche Abfallwirtschaft wird heute mehr denn je durch rechtliche Vorgaben der Europäischen Union beeinflusst. Zwar ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit seinen Verordnungen die unmittelbar verbindliche Rechtsgrundlage. Maßgeblich für die deutschen Regelungen ist jedoch ganz zentral das EG-Abfallrecht, das in der EG-Abfallrahmenrichtlinie zugrundegelegt und in weiteren Spezialrichtregelungen (RL gefährliche Abfälle, AbfallverbringungsVO, VerpackungsRL etc.) ausdifferenziert worden ist. Das EG-Recht befindet sich in einer dynamischen Entwicklung, daher liegt ein erheblicher Umsetzungs- und Anpassungsdruck auf den betroffenen Mitgliedstaaten. Zudem harren eine Vielzahl von rechtlichen Streitfragen zum bereits geschaffenen EG-Recht der Klärung durch den EuGH. Jede der Entscheidungen hat vor dem Hintergrund des Grundsatzes der EG-konformen Auslegung der nationalen Gesetze unmittelbar Einfluss auf die deutsche Abfallwirtschaft. Auf die Fülle der umzusetzenden EG-rechtlichen Regelungen oder Streitfragen kann in diesem Beitrag jedoch nicht eingegangen werden. Stattdessen soll der Einfluss des europäischen Rechts auf die wesentlichen Eckpfeiler der deutschen Abfallwirtschaft herausgearbeitet werden, nämlich die Aufteilung der Aufgabe Abfallentsorgung zwischen öffentlich-rechtlichen (kommunalen) oder staatlichen Entsorgungsträgern einerseits und privaten Entsorgungsträgern andererseits.
Autor(en)
Turgut Pencereci
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
14. Kasseler Abfallforum (2002) (April 2002)
Verkaufspreis
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