Das modifizierte FABER-AMBRAâ-Verfahren

Konformitätsnachweis des FABER-AMBRA®-Verfahrens in Abfallwirtschaftsbetrieben nach der 30. BImSchV mittels korrelierender Partikelzählung

Die Faber-Recycling GmbH hat von 1994 bis 1999 auf der Deponie Meisenheim, Landkreis Bad Kreuznach, die anfallenden Abfälle mechanisch-biologisch mit dem FABER-AMBRA®-Verfahren behandelt. Durch den Betrieb wurden die Abfälle in eine ablagerungsfähige Form gebracht, so dass sich auf der Deponie praktisch überhaupt kein Deponiegas mehr entwickelt, es keine Geruchsbelästigungen gibt und die aus der Deponie austretenden Sickerwässer nur sehr schwach belastet sind. Mit dem Betrieb wurde nachgewiesen, dass die Anforderungen der AbfAblV an die Ablagerung von Abfällen mit dem bisher angewendeten Verfahren bereits eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Die Anforderungen der ebenfalls neuen 30. BImSchV für Anlagen zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung können allerdings durch die bisherige Verfahrenstechnik nicht eingehalten werden. Deshalb wurde im August 2000 von der Faber-Recycling GmbH ein Rotteversuch auf der Deponie in Meisenheim durchgeführt, um eine Weiterentwicklung des FABER-AMBRA®-Verfahrens in Bezug auf die Anforderungen der 30. BImSchV zu testen. Die Ergebnisse der mit der korrelierenden Partikelzählung erfassten luftgetragenen Schimmelpilze in den Abfallbehandlungsanlagen werden im Beitrag aufgeführt und sowohl die Vorgehensweise als auch die Auswertung und das Messsystem erläutert.
Autor(en)
Dr.-Ing. Dirk Maak
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
14. Kasseler Abfallforum (2002) (April 2002)
Verkaufspreis
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