Regulatorische Anforderungen der sog. Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 an die Migration chemischer Stoffe bei Lebensmittelsbedarfsgegenständen
Die rechtlichen Regelungen des Lebensmittelrechts betreffen –begriffsnotwendig – in erster Linie die regulatorischen Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, d. h. von solchen Stoffen oder Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden (so die Definition des Lebensmittels in Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/20021 nachfolgend “Basis-VOâ€). In der Praxis sind daneben indes auch solche rechtlichen Vorgaben von großer Relevanz, die nicht Lebensmittel als solche, sondern vielmehr Gegenstände betreffen, die dazu bestimmt sind oder bei denen man üblicherweise annehmen kann, dass sie mit Lebensmitteln in physischen Kontakt geraten.