Die Kommissionsentscheidung zum Verbot von Dimethylfumarat (DMF) vom 17.3.2009
– Konsequenzen für Importeure von Risikoproduktgruppen –
Die Kommissionsentscheidung 2009/251/EG vom 17. März 2009 brachte ab Anfang Mai 2009 ein europaweites Inverkehrbringungsverbot für Verbraucherprodukte, die die Chemikalie Dimethylfumarat (DMF), ein Biozid zur Bekämpfung von Schimmelpilzen, enthalten. Der Stoff, von dem aus Sicht der Kommission ein „ernst zu nehmendes Risiko“ ausgeht, gelangt offenbar über kleine Beutelchen, die in unmittelbarer Umgebung feuchtigkeitsempfindlicher Lederwaren beigelegt werden, an Verbraucherprodukte und hat in der Vergangenheit bei einigen Verbrauchern zu nicht unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Kontaktdermatitis, Entzündungen und akuten Atembeschwerden geführt. Die Kommissionsentscheidung ist nicht nur wegen der ungewöhnlich kurzfristigen Implementierung eines europaweiten Inverkehrbringungsverbots bemerkenswert, sondern überrascht vor allem wegen der Schärfe der Verbotsregelung und der damit verbundenen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen, die „aus heiterem Himmel“ damit rechnen müssen, plötzlich Adressaten behördlich angeordneter Produktrückrufe zu werden.
Autor(en)
Dr. Arun Kapoor, Prof. Dr. Thomas Klindt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2009 (Juli 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00