Zwischen Smiley und Pranger – Zwei Aspekte des Rechtsstaats im Lebensmittelrecht
Im Jahre 2007 trat der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Uhlenberg mit einer Aktion in die Öffentlichkeit, die jüngst vom Berliner Bezirk Pankow noch übertroffen wurde. Die Nordrhein-Westfälische Initiative der „Hygiene-Smileys“ zielt darauf ab, zunächst bei Gaststättenbetrieben und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung durch Ausstellung eines so genannten „Hygiene-Smileys“ auf in hygienischer Hinsicht besonders positiv auffallende Betriebe hinzuweisen. In Berlin-Pankow geht man noch darüber hinaus, indem über die positive Hervorhebung vorbildlicher Betriebe hinaus eine Negativliste derjenigen Betriebe geführt wird, bei denen erhebliche Hygienemängel festgestellt wurden.
I. Neue Informationsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelhygiene
1. Das Dänische Vorbild
2. Der Inhalt der Initiative in NRW
3. Der Hygiene-Pass in Zwickau
4. Der Pankower Smiley
II. Die Antworten des Rechtsstaats
1. Keine Prämie auf den Gesetzesgehorsam
2. Die Rückkehr des Prangers
III. Ausblick
Autor(en)
Dr. Matthias Wiemers
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2009 (Juli 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00