Erweiterung der Klagebefugnis der Verbände durch den EuGH?

Auswirkungen auf das Anlagenzulassungsrecht

Der Streit um das Recht von anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden, die gerichtliche Aufhebung von Genehmigungen für der UVP-und IVU-Richtlinie unterfallende Industrieanlagen und Infrastrukturvorhaben begehren zu können, hat mit dem Vorlagebeschluss des 8. Senats des OVG Münster vom 5.3.2009 (Az.: 8 D 58/08.AK) in Sachen Trianel-Kraftwerk eine neue Wendung erhalten. Im Zentrum des Vorlagebeschlusses steht die Vorschrift des § 2 Abs. 1 des im Dezember 2006 und damit deutlich verspätet in Kraft getretenen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erweitert die Klagemöglichkeit von Verbänden über die naturschutzrechtliche Verbandsklage hinaus auf bestimmte weitere umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen. Es dient der Umsetzung der sogenenannten EGÖffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und damit zugleich der „dritten Säule“ der Aarhus-Konvention.
Autor(en)
Prof. Dr. Andrea Versteyl
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 03 / 2009 (Juli 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00