Umwelthaftung trotz genehmigungskonformen Anlagenbetriebes

Für den Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage hat der Betreiber seit jeher einzustehen und mithin für Schäden an Individualrechtsgütern, die durch den Betrieb widerrechtlich verschuldet werden, Schadensersatz zu leisten, sich gegenüber der Behörde oder auch strafrechtlich zu verantworten. Durch das Umweltschadensgesetz [2] wird das bestehende Haftungs system nun um einen verschuldensunabhängigen öffentlich-rechtlichen Haftungstatbestand erweitert, der die Vermeidung und den Ausgleich ökologischer Schäden erfasst.

1. Gesetzliches System der Umwelthaftung 1.1. Zivilrechtliche Haftung 1.2. Öffentlich-rechtliche Haftung 1.3. Strafrechtliche Haftung 2. Neuerungen durch das Umweltschadensgesetz 2.1. Tatbestandsvoraussetzungen des Umweltschadensgesetzes 2.2. Haftungsfolgen und Pflichten nach dem Umweltschadensgesetz 2.3. Rechtsschutz 3. Fazit zum Haftungsrisiko nach dem Umweltschadensgesetz
Autor(en)
Rechtsanwältin Anemon Boelling
Contentpartner
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Publikation
Plannung und Umweltrecht 3 (2009) (Juni 2009)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten