Haftung nach dem Umweltschadensgesetz und Möglichkeiten des Versicherungsschutzes

Am 21.4.2004 erließ die Europäische Union die so genannte Umwelthaftungsrichtlinie (UH-RL), um auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu schaffen. Den Mitgliedstaaten der EU wurde aufgegeben, die Vorgaben der UH-RL bis spätestens zum 30.4.2007 in das nationale Recht umzusetzen.

Das USchadG hat Unternehmen und damit auch Versicherer vor eine große Herausforderung gestellt. Unglaubliche Schadensszenarien, insbesondere auch an eigenen Böden und Gewässern sowie am Grundwasser sind auch zukünftig möglich, nur mit völlig neuen Folgen. Der verantwortungsbewusste Unternehmer sollte sich daher, um sich nicht existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen auszusetzen, nunmehr auch Gedanken um die Natur, die Möglichkeiten zur Vermeidung von Schäden an dieser sowie um einen entsprechenden Versicherungsschutz machen. Die Haftung nach dem USchadG wird ernst genommen. Erste Erfahrungen seit In-Kraft-Treten des USchadG zeigen daher auch, dass der Versicherungsschutz der Umweltschadensversicherung im Standardprogramm der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungen dauerhaft einen festen Platz einnehmen wird.
Autor(en)
Alois Lattwein, Sonja Biorac
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2009 (Mai 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00