Ist Harmonisierung immer wirkungsvoll? – Der Erlass der EG-Umwelthaftungsrichtlinie
Mit der EG-Umwelthaftungsrichtlinie (im Folgenden: Richtlinie oder UH-RL) zielt die Europäische Gemeinschaft darauf ab, einen Rahmen für die Umwelthaftung basierend auf dem Verursacherprinzip zu schaffen, um dadurch Umweltschäden zu vermeiden und zu sanieren. Die Richtlinie erfasst hierbei Schädigungen der Schutzgüter Wasser, Boden und der biologischen Vielfalt. Die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis April 2007 in nationales Recht umzusetzen.
I. Einführung II. Hintergrund der Umwelthaftungsrichtlinie III. Umsetzung der UH-RL in den Mitgliedstaaten 1. Sachlicher Anwendungsbereich der UH-RL 2. Ausnahmeregelungen 3. Ergänzende staatliche Mitverantwortung 4. Kausalitätserfordernis 5. Finanzielle Garantien
6. Rechte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
IV. Konsequenzen der Umsetzung der UH-RL durch die Mitgliedstaaten V. Zusammenfassung
Autor(en)
Kristel De Smedt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2009 (Mai 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00