Warnung und Rückruf – Versuch einer dogmatischen Begründung

Die jahrzehntelang einheitliche Rechtsprechung zu Rückrufpflichten von Unternehmen hat spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2008 eine Änderung erfahren. Der Beitrag stellt in einem ersten Teil die Ausgangssituation dar und schildert die Rechtsprechung der letzten zwei Jahre, die den Umschwung eingeläutet hat. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, über das Merkmal der Verhältnismäßigkeit eine dogmatisch begründbare Entscheidung für die Gefahrabwendung mittels Warnung herbeizuführen. Den Abschluss des Beitrags bilden Überlegungen zum Versicherungsverhältnis und zur Frage des Lieferantenregresses.

I. Ausgangssituation II. Änderungen in der neueren Rechtsprechung III. Begründung einer Rückrufpflicht IV. Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 1. Marktbeobachtung als Pflicht des § 823 I BGB 2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Gefahrenabwehr 3. Schwere der bedrohten Rechtsgüter 4. Gleichwertigkeit von Warnung und Rückruf V. Ausstrahlung in andere Rechtsgebiete
Autor(en)
Philipp Reusch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2009 (Mai 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00