Rechtsanwendungsfragen bei der Abgrenzung von diätetischen Lebensmitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln
Die Entscheidung, ob ein Produkt (nur) als Nahrungsergänzungsmittel oder (auch) als diätetisches Lebensmittel vermarktet werden kann, hängt davon ab, ob die einschlägigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel („DiätVâ€) vorliegen. Allerdings ist diese Beurteilung nicht immer einfach. Dies liegt daran, dass das Rechtsregime der Diätverordnung eine Reihe von komplizierten Auslegungs- und Anwendungsfragen aufwirft, die in der Judikatur noch nicht abschließend geklärt worden sind.
I. Einleitung
II. Systematisches Verhältnis zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln
III. Tatbestandliche Voraussetzungen von diätetischen Lebensmitteln 1. Besonderes Ernährungserfordernis
2. Diäteignung und objektive Zweckbestimmung i.e.S. a) Wortlaut b) Systematik c) Binnensystematik d) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
3. Deutlicher Unterschied zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs a) Begriff der Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs
b) Deutliche Unterscheidung in qualitativer oder quantitativer Hinsicht
4. Beweislast a) § 4a Abs. 6 DiätV als Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt b) Bedeutung des § 4a Abs. 5 DiätV c) Materielle Beweislast in Anfechtungssituationen d) Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs IV. Ergebnis
Autor(en)
Dr. Christian Stallberg
Contentpartner
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Publikation
StoffR 02 / 2009 (Mai 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00