Weiterentwicklung der 17. BImSchV
In Europa kann bezogen auf verbindliche Emissionsgrenzwerte ein grundsätzlicher Unterschied der Regelungsphilosophien festgestellt werden. Ein zahlenmäßig sehr dominierendes Lager möchte so wenig wie möglich verbindliche Grenzwerte und ein hohes Maß an Flexibilität seitens der Mitgliedsstaaten. Dieses Lager wird angeführt durch UK (1) und Italien.
Auf der anderen Seite steht Deutschland mit ganz wenigen weiteren Mitgliedsstaaten, die möglichst verbindliche für alle Industrieanlagen geltende Emissionsgrenzwerte europaweit eingeführt sehen möchten. Diese – europäischen – Grenzwerte sind die äußerste Grenze der Flexibilität der Mitgliedstaaten, über die auch im Einzelfall nicht mehr hinausgegangen werden darf. Die europäischen Grenzwerte legen NICHT den Stand der Technik fest; vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nicht hinreichen, um Schutz und Vorsorge oder Umweltqualitätsziele zu erfüllen. Die europäischen Grenzwerte sind in erster Linie ökonomisch orientiert, um WETTBEWERBSVERZERRUNGEN möglichst gering zu halten.
Im Gegensatz dazu stehen die im deutschen Immissionsschutzrecht flächendeckend für alle Industrieanlagen festgelegten einheitlichen Emissionsbegrenzungen. Sie sind so angelegt, dass ihre Einhaltung einen Betrieb nach dem Stand der Technik garantiert; sie sind in erster Linie umweltpolitisch motiviert und berücksichtigen bereits die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen sowie den Grundsatz der Vorsorge und Vorbeugung.
Das europäische Immissionsschutzrecht ist daher ein Spagat zwischen der Forderung nach einem Betrieb entsprechend der besten verfügbaren Techniken und ökonomischer Flexibilität ohne ausuferndes „Öko-Dumping“. Und nur vor diesem Hintergrund sind einzelne Regelungen und die derzeit dazu geführte Diskussion auf europäischer Ebene zu verstehen. Es ist nur für einen kleinen Kernbereich bisher gelungen, einheitliche europäische Mindestanforderungen festzulegen: für die Abfall- und die Energiewirtschaft. Wegen der unterschiedlichen Regelungsziele sind diese europäischen Werte jedoch nicht das Maß für nationale Festlegungen zum Stand der Technik in immissionsschutzrechtlichen Verordnungen.
Autor(en)
Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2009) (April 2009)
Verkaufspreis
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