Biogas-Einspeisung aus Netzbetreibersicht
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 einen Anteil von 21 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Gleichzeitig sind nationale Ziele mit einzelnen Mitgliedstaaten vereinbart worden, die keinen bindenden Charakter haben.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Einspeisung des in Deutschland bestehenden Biogaspotenzials von jährlich sechs Milliarden Kubikmeter bis 2020 und jährlich zehn Milliarden Kubikmeter bis 2030 in das Erdgasnetz zu ermöglichen. Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien sollen die Treibhausgase gemindert werden. Wesentliche Einspeiseregelungen beziehen sich auf die Teilung der Kosten für den Netzanschluss zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber sowie die Erstattung der Betriebs- und Wartungskosten durch den Netzbetreiber.
Durch die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der Gasnetzzugangsverordnung und Gasnetzentgeltverordnung in Deutschland wird es für die Anschlussnehmer von Biogasanlagen und Netzbetreiber neue interessanten Herausforderungen geben.
Welche Anforderungen werden an den Anschlussnehmer für die Einspeisung von Biogas in das deutsche Erdgastransportnetz gestellt?
Wie hat der Netzbetreiber die Verordnungen umzusetzen, damit Biogas in deutsche Erdgasnetze eingespeist werden kann?
Welche Chancen hat der Anschlussnehmer, um sein Biogas über virtuelle Handelspunkte zu vermarkten?
Werden diese Vorteile bei der Planungssicherheit und der Renditebetrachtung kurzfristig zu einer Flut von Einspeiseanträgen führen?
Autor(en)
Michael Leuschner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2009) (April 2009)
Verkaufspreis
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