Ein wirtschaftstheoretischer Blick auf die EU-Umwelthaftungsrichtlinie
Der vorliegende Beitrag unternimmt eine ökonomische Analyse der EU- Umwelthaftungsrichtlinie. Dabei gehen wir wie folgt vor: Zunächst wird das wirtschaftstheoretische Modell des Haftungsrechts vorgestellt. Anschließend wird geprüft, inwieweit sich wesentliche Konstruktionselemente des idealtypischen ökonomischen Modells in der EU-Umwelthaftungsrichtlinie wiederfinden. Damit sollen insbesondere die von der Umwelthaftungsrichtlinie begründeten Präventionsanreize bewertet werden.
Aus der Sicht der ökonomischen Theorie ist die hier behandelte EU-Umwelthaftungsrichtlinie als Beitrag zum großen Programm der Internalisierung externer Effekte zu begrüßen. Dies gilt insbesondere für den Schutz der Biodiversität, bei dem bisher große Internalisierungslücken klafften. Außerdem wird sie in verschiedenen Bereichen, in denen bisher allein ordnungsrechtliche Vorschriften existieren, zusätzliche Präventionswirkungen entfalten. Andererseits muss vor zu großen Erwartungen im Hinblick auf die von der Richtlinie und ihren nationalen Umsetzungen ausgehenden Präventionsimpulse gewarnt werden. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in der ökonomischen Theorie des Rechts Konsens darüber herrscht, dass das Haftungsrecht per se lediglich (aber auch: immerhin!) zu einer partiellen Internalisierung externer Effekte geeignet ist. Dafür sind u.a. Probleme der Abweichung zwischen Schaden und Schadensersatzzahlung sowie der Identifikation sozial optimaler Sorgfaltsstandards verantwortlich. Neben diesen, im Wesen des Haftungsrechts begründeten, Problemen weist die Richtlinie 2004/35/EG aus ökonomischer Sicht eine Reihe von (oben im Einzelnen angesprochenen) Effizienzproblemen auf.
Autor(en)
Prof. Dr. rer. pol. Alfred Endres
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2009 (April 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00