Kommunale Bioabfallentsorgung und die Novelle der Bioabfall-Verordnung

Das Bundesumweltministerium hat die Änderung der Bioabfall- Verordnung aus dem Jahre 1998 Ende des Jahres 2007 auf den Weg gebracht (Stand: November 2007). Mit der im Jahre 1998 in Kraft getretenen Bioabfall-Verordnung wurde auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der rechtliche Rahmen zur umweltverträglichen Verwertung von getrennt erfassten Abfällen mit hohen organischen Anteilen (Bioabfälle) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden geschaffen. In der Bioabfall-Verordnung wurden insbesondere höchstzulässige Schadstoffgehalte, Aufbringungshöchstmengen, Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene sowie Qualitätskontrollen, Dokumentations- und Nachweispflichten festgelegt, um negative Auswirkungen der Bioabfallverwertung auf Böden, Tiere oder Pflanzen durch Schadstoffe oder Krankheitserreger weitestgehend zu vermeiden.

I. Die Ausgangslage II. Anforderungen an Vergärungsanlagen III. Begriff der Bioabfälle IV. Anpassung an die EU-Hygiene-Verordnung/TiernebG V. Bioabfälle aus privaten Haushaltungen VI. Neue Anforderungen an die Nachweisführung VII. Ausblick
Autor(en)
Dr. jur. Peter Queitsch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2009 (April 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00