Mit elektronischer Handschrift - Das Ende des Papierkriegs im Abfallnachweisverfahren

Am 01. April 2010 wird es ernst: Ab diesem Stichtag wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger müssen dann die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch abwickeln. Die Beteiligten sollten sich rechtzeitig darauf vorbereiten. Dazu gehört auch, sich mit der qualifizierten elektronischen Signatur vertraut zu machen.

(22.03.2009) Dem Papierkrieg im bisherigen Abfallnach weisverfahren dürfte wohl niemand eine Träne nachweinen: Da gibt es massenhaft Formblätter und verschiedenenfarbige Durchschläge von Begleitscheinen, die fein säuberlich eingereicht oder abgeheftet wer den müssen. So produziert das Abfallnach weisverfahren seine ganz eigenen Papier berge. Doch diese Zeiten sind bald vorbei. In Zukunft muss sämtlicher Schriftverkehr rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elek tronisch erledigt werden – das schreibt die novellierte Nachweisverordnung vor. Die Be arbeitung wird damit enorm erleichtert, Me dienbrüche werden vermieden. Um das Ver fahren rechtlich abzusichern, muss man mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben... Unternehmen, Behörden + Verbände: DE-CODA GmbH Autorenhinweis: Annette Floren, DE-CODA
Autor(en)
Annette Floren
Contentpartner
© Deutscher Fachverlag (DFV)
Publikation
Entsorga 02 / 2009 (März 2009)
Verkaufspreis
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