Massnahmen zur Bewusstseinsbildung in der Abfallwirtschaft
Am 13. Februar 2007 hat das Europäische Parlament die Novelle zur Abfallrahmenrichtlinie beraten und dabei postuliert, dass die Gesellschaft in den Mitgliedsländern zukünftig eine „Recycling Gesellschaft“ sein soll. Das bedeutet, dass künftig Abfall nicht mehr beseitigt werden soll, sondern dass differenzierte Stoffströme in einer Kreislaufwirtschaft organisiert werden sollen.
Die Gesetzgebung, auch „acquis communautaire“ genannt, der EU ist auf dem Gebiet der Abfall- und Kreislaufwirtschaft sehr umfangreich und vielfältig, in machen Teilgebieten auch sehr speziell. Dieses Regelwerk, das erst durch nationales Recht vollzogen werden kann, wird aber nur dann von der Bevölkerung akzeptiert und befolgt, wenn dessen Plausibilität vermittelt werden kann. Dazu ist professionelle PR Arbeit notwendig, die keine kurzatmige Waschmittelwerbung sein darf. Nach den Kampagnen mit besonderen Gags muss eine langfristige Strategie greifen, die relevante abfallwirtschaftlich Botschaften vermittelt und die auch materielle Komponenten einbaut, damit der Bürger seinen persönlichen „Vorteil“ erkennt und „bei der Sache bleibt“. Die Vielfalt von möglichen Aktionen werden beispielhaft durch in Rumänien gewonnene Erfahrungen dargestellt.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Frank Schweizer
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
TAKAG 2008 - İZMİR (November 2008)
Verkaufspreis
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