Verwertung metallhaltiger mineralischer Abfälle – Methoden und Kriterien
Nach den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft hat in Deutschland die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung, wobei eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechend hochwertige Verwertung anzustreben ist (Bundesgesetzblatt 1994). Die Diskussion um diese Grundpflichten hat sich insbesondere bei der Verwendung von Abfällen zum Versatz unter Tage entwickelt. Beim Bergversatz werden Abfälle unter Nutzung ihrer bauphysikalischen Eigenschaften zu bergtechnischen oder bergsicherheitlichen Zwecken unter Tage verwendet. Falls nun diese Versatzmaterialien wertvolle Inhaltsstoffe besitzen, sind Konfliktfälle möglich.
In Deutschland fallen große Mengen von Industrieabfällen an, die noch wertvolle Metalle enthalten. Gleichzeitig werden Metalle mit teilweise hohen Auswirkungen auf die Umwelt aus Primärrohstoffen gewonnen. Im Rahmen einer nachhaltigen Ressourcennutzung bzw. Ressourcenschonung ist deshalb eine hochwertige Verwertung von metallhaltigen Abfällen mit umweltseitig akzeptablen Aufbereitungsverfahren anzustreben. Der Rückgewinnung von Metallen wurde in der Versatzverordnung und in der Deponieverwertungsverordnung Vorrang vor deren Beseitigung eingeräumt, sobald ein bestimmter Metallgehalt im Abfall überschritten wird. Die Grenzwertkonzentrationen dieser Regelungen orientieren sich an den natürlichen Metallgehalten. Im Hinblick auf eine hochwertige Verwertung wurden diese Grenzwerte anhand einheitlicher Beurteilungskriterien systematisch bewertet.
Autor(en)
Professor Siegfried Kalmbach
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Depotech (2008) (November 2008)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten