Abfallrecht im Zwiespalt von Verwertung und Beseitigung

Der Verwertungsvorrang vor der Beseitigung ist im Abfallwirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit den Verordnungen und in der Gewerbeordnung 1994 festgelegt. Besonders wichtig ist die Beantwortung der Frage, wann von einem abgeschlossenen Verwertungsvorgang auszugehen ist. Zur Beantwortung dieser Frage liefert § 5 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 in Verbindung mit dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 – etwa in Bezug auf Baurestmassen – die entscheidende Hilfestellung. An diese Frage anknüpfend stellt sich auch die Problematik, ob und in welcher Höhe eine Beitragspflicht nach dem Altlastensanierungsgesetz besteht.

Die Abfallverwertung unterliegt zum Teil komplizierten Restriktionen, etwa im Bezug auf die Frage des Endes der Abfalleigenschaft, die bei der Verwertung einzuhaltenden Standards, die Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2006 und die Beitragspflicht nach dem Altlastensanierungsgesetz. Insbesondere die Auslegung des Abfallbegriffs führt immer wieder zu Problemen in der Praxis, nicht zuletzt im Bezug auf die Frage, ob für einen Stoff Beiträge nach dem Altlastensanierungsgesetz zu bezahlen sind oder nicht.
Autor(en)
Univ.-Doz. RA Dr. Wolfgang List
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Depotech (2008) (November 2008)
Verkaufspreis
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