Annahmeverfahren der Deponie-Verordnung 2008
Die neue Deponie-VO 2008 entspricht der Umsetzung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien sowie der zugehörigen Ratsentscheidung (2003/33/EG). Hier wird die Untersuchung der Eigenschaften (v.a. chemische und physikalische) eines Abfalls (Grundlegende Charakterisierung) sowie bei regelmäßigen anfallenden Abfällen in den Folgejahren die Überprüfung dieser Eigenschaften (Übereinstimmungsbeurteilung) vorgegeben. Bei der Anlieferung auf der Deponie hat weiters eine periodische Untersuchung der angelieferten Abfallchargen zu erfolgen, um einerseits die Identität des konkreten Abfalls, andererseits die Richtigkeit der grundlegenden Charakterisierung bzw. Übereinstimmungsuntersuchung zu überprüfen (Identitätskontrolle).
Die Deponie-VO 2008 legt ausgehend von der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien sowie der zugehörigen Ratsentscheidung (2003/33/EG) die Verfahren und Methoden zur Untersuchung von Abfällen zum Zweck der Deponierung fest (Abfallannahmeverfahren). Neben der grundlegenden Charakterisierung des Abfalls und einer Übereinstimmungsbeurteilung für regelmäßig anfallende Abfälle sieht das Abfallannahmeverfahren auch eine Identitätskontrolle auf der Deponie vor. Durch entsprechende detaillierte Mindestvorgaben für jede Abfallart (z.B. Aushubmaterialien) und eine Abstufung des Untersuchungsaufwandes je nach Kontaminationsgrad bzw. Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Kontamination soll eine kosteneffiziente und bestmögliche Zuteilung der einzelnen Abfälle zur jeweiligen Deponie oder einer entsprechenden Behandlung sichergestellt werden.
Autor(en)
DI Roland Starke
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Depotech (2008) (November 2008)
Verkaufspreis
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