REACH und Export – Eine Erwiderung
Die Referentin in der Abteilung Recht und Steuern des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Claudia Aubel-Pump, hat in der Stoffrecht die Auffassung vertreten, das nach dem Verständnis des REACH-Verordnungsgebers die auf die Herstellung einer Chemikalie folgende Ausfuhr kein Inverkehrbringen im Sinne des Art. 3 Nr. 12 REACH-V sei.
Die Empfehlung der VCI-Referentin, bei der Lieferung von Stoffen an Kunden außerhalb der Gemeinschaft eine Bringschuld zu vereinbaren, um das Registrierungserfordernis zu umgehen, ist daher für die VCI-Mitgliedsfirmen ein sehr gefährlicher Ratschlag. Die von der Referentin vertretene Auslegung, die den Schutzzweck der REACH-V beim Export der Disposition des Herstellers unterstellt, dürfte wohl kaum vor dem EuGH Bestand haben.
Autor(en)
Dr. Wilfried Mahlmann
Contentpartner
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Publikation
StoffR 06 / 2008 (Januar 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00