Zur Anamnese für eine Gewebespende und zu den Zustimmungsanforderungen des nächsten Angehörigen bei toten Organspendern

Mit dem zum 1.8.2007 in Kraft getretenen Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) beabsichtigt der Gesetzgeber eine „abschließende Umsetzung“ der Geweberichtlinie (Richtlinie 2004/23/EG). Durch diese Richtlinie werden Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte menschliche Gewebe und Zellen festgelegt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten (Art. 1 der Richtlinie 2004/23/EG).

I. Ausgangslage und Fragestellungen 1. Fragen zur Spenderanamnese 2. Fragen zur Einholung der Zustimmung des nächsten Angehörigen II. Anforderungen an die Anamnese postmortaler Organspender in Bezug auf Gewebe 1. Vorgaben der Geweberichtlinie und der Richtlinie 2006/17/EG 2. Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht 3. Empfängerschutz im Bereich der Organtransplantation 4. ErgebnisIII. Zur Einholung der Zustimmung des nächsten Angehörigen 1. Erweitere Zustimmungslösung 2. Anforderungen an die Einwilligung des Spenders in den Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht 4. Ergebnis IV. Fazit
Autor(en)
Arnd Pannenbecker
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 06 / 2008 (Januar 2009)
Verkaufspreis
€ 25,00