Umsetzung der europäischen Vorgaben im Bereich des Ökostromrechts am Beispiel Österreichs
Die Richtlinie 2001/77/EG stellt die zentrale Grundsatzregelung für die Förderung erneuerbarer Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt der Gemeinschaft dar. Nachdem in einem ersten Beitrag des Autors am Beispiel dieser sog. „Ökostromrichtlinie“ allgemein die Rechtsetzung der Gemeinschaft im Bereich erneuerbarer Energien analysiert worden ist, wird im Folgenden konkret die Umsetzung der Richtlinie in das österreichische Recht betrachtet.
I. Einführung
II. Grundlagen der Österreichischen (Öko-) Strommarktsituation 1. Ökostrom in Österreich
2. Kompetenzrechtliche Fragen bei der Umsetzung der Ökostromrichtlinie
III. Das Ökostromgesetz 1. Entstehungsgeschichte 2. Aufbau und Inhalt des Ökostromgesetzes
a. Allgemeine Bestimmungen (1. Teil) aa. Geltungsbereich bb. Zielbestimmungen cc. Begriffsbestimmungen dd. Die Energie-Control GmbH ee. Genehmigung von Ökostromanlagen ff. Herkunftsnachweise
b. Förderung von Ökostrom-, KWK- und mittleren Wasserkraftanlagen (2. Teil) aa. Förderung von Ökostromanlagen bb. Förderung von KWK – Anlagen und mittleren Wasserkraftanlagen (1) KWK-Anlagen (2) Mittlere Wasserkraftanlagen cc. Zusammenfassung c. Ökostromabwicklungsstelle (3. Teil) d. Fördermittel (4. Teil)
e. Verordnungen, Auskunftspflicht, automationsunterstützter Datenverkehr und Strafbestimmungen (5. Teil) f. Übergangs- und Schlussbestimmungen (6. Teil) IV. Abschließende Bemerkung
Autor(en)
Franz Wirtenberger
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2008 (Januar 2009)
Verkaufspreis
€ 32,00