Rechtliche Anforderungen an die Hygienisierung und Verwertung von aufbereiteten Gärprodukten
In Deutschland sind zwischen 3.000–4.000 Biogasanlagen in Betrieb, die aus verschiedensten organischen Materialien Strom oder Biogas bereitstellen. Der überwiegende Teil dieser Anlagen wird ausschließlich mit nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) betrieben. Ca. 300–400 Biogasanlagen verarbeiten auch organische Reststoffe. Neben Strom und Biogas fallen in diesen Anlagen jährlich mehrere Mio. t Gärprodukte an, die in der Landwirtschaft als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel eingesetzt werden.
Die weitergehende Aufbereitung von Gärprodukten ist ein vieldiskutierter Weg für die Erzeugung neuer Düngemittel. Diese Düngemittel können in andere Absatzbereiche mit günstiger Erlössituation vermarktet werden. Bei der Vermarktung dieser Veredelungsprodukte müssen aber weiterhin die Vorgaben des Düngemittelrechts, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und bei Einsatz von Bioabfällen, die Vorgaben der BioAbfV beachtet werden. Weiterverarbeitungsprodukte verlieren nicht automatisch ihre Abfalleigenschaften. Über eine Gütesicherung kann aber ihr Produktcharakter deutlich hervorgehoben werden.
Autor(en)
Dr. Andreas Kirsch
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
Biomasse-Forum (2008) (Dezember 2008)
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