Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie
In den Jahren 1998 und 2000 sind in Betrieben des Metallerzbergbaus in Spanien (Aznal Cóllar) und Rumänien (Baia Mare) die Dämme von Absetzteichen der Erzaufbereitung gebrochen. Diese Unfälle nahm die Europäische Kommission zum Anlass, im Juni 2003 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie – kurz: Richtlinie bergbauliche Abfälle – vorzulegen.
Es ist zu begrüßen, dass die Richtlinie bergbauliche Abfälle in das bestehende bergrechtliche System integriert und die EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt wurden. Als neues Instrument ist der Abfallbewirtschaftungsplan hinzugekommen. Der Verordnungsgeber hat alle nach den EU-Vorgaben möglichen Vereinfachungsmöglichkeiten genutzt. Bei der anstehenden Umsetzung in die Praxis sollten sowohl Behörden als auch Unternehmen die aufgrund des § 22a ABBergV notwendigen Maßnahmen mit Augenmaß umsetzen.
Autor(en)
Julia Marder-Bungert, RA Hans-Ulrich Von Mäßenhausen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2008 (November 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00