Nebenerzeugnisse und Produktionsrückstände des Kraftwerk-Betriebs - Produkte oder Abfälle?

Dieser Beitrag befasst sich mit einer Darstellung des Themas unter Berücksichtigung neuer Rechtsprechung am Beispiel von REA-Gips.

Seit jeher wird die Produkt- oder Abfalleigenschaft von Nebenerzeugnissen und Produktionsrückständen, die bei der Energieerzeugung in (Steinkohle- oder Braunkohle-) Kraftwerken anfallen, kontrovers diskutiert. Daher wird den sich stellenden Abgrenzungsfragen am Beispiel von Rauchgasentschwefelungsanlagen-Gips (REA-Gips) nachgegangen, dessen Produkteigenschaft bisher allgemein anerkannt war. Untersucht wird, ob diese Einstufung im Lichte aktueller EuGH-Rechtsprechung zum "Abfall"-Begriff zu revidieren ist.
Autor(en)
RA Dr. Andreas Neun, Berthold Stevens
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2003 (Dezember 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00