Das Verhältnis von EG-Abfallverbringungsverordnung und EG-Vertrag nach der Entscheidung DaimlerChrysler
Seit seiner Entscheidung in der Rechtssache Wallonien qualifiziert der EuGH Abfälle als Waren im Sinne des EG-Vertrages, deren grenzüberschreitende Verbringung allerdings durch nationale Maßnahmen beschränkt werden kann, soweit dies durch zwingende Erfordernisse des Umweltschutzes gerechtfertigt sind.
In der Rechtssache DaimlerChrysler hat der Gerichtshof entschieden, dass nationale Maßnahmen, die die Verbringung von Abfällen im Bereich der Verordnung 259/93/EWG (EG-AbfVerbrV) betreffen, nur noch anhand dieser Verordnung und nicht mehr anhand der Art. 28-30 EG zu messen sind. Die Einordnung dieses Teils der DaimlerChrysler-Entscheidung bereitet Schwierigkeiten. Der vorliegende Beitrag unternimmt - nach einer kurzen Einführung in die Terminologie - den Versuch einer dogmatischen Einordnung, um dann mit einer Darstellung der Folgen für das EG-Verbringungsrecht zu schließen.
Autor(en)
RA Dr. Anno Oexle
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2003 (Dezember 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00