Kann Grubengas Abfall sein?
Gas als Abfall? Dies ist eine Vorstellung, die dem deutschen Abfallrecht fremd zu sein scheint. Anhand des Beispiels von Grubengas soll gezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen Gas Abfall sein kann. Dabei kann anhand dieses Beispiels gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit der These erfolgen, ein Bodenschatz im Sinne des Bergrechts könne – gewissermaßen definitionsgemäß – nicht als Abfall qualifiziert werden.
I. Einleitung
II. Entstehung, Gefährlichkeit, Gewinnung und Verwertung von Grubengas
III. Zur Abfalleigenschaft von Grubengas
1. Die Reichweite des Abfallrechts in Bezug auf Gase
a. Die Einschränkungen durch das Bergbauprivileg (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 KrW-/AbfG)
b. Die Bereichsausnahme für gasförmige Stoffe (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KrW-/AbfG)
2. Zur Qualifizierung von Grubengas als Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG a. „bewegliche Sache“ b. Verhältnis zum Bodenschatz c. Bestimmung des Besitzers
Autor(en)
EMLE Gregor Alexander Franßen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2008 (Oktober 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00