Seit geraumer Zeit beschäftigen umstrittene Abfallablagerungen in Sachsen-Anhalt die Medien. Namentlich die als Verwertung deklarierte Verfüllung der Tongruben Vehlitz und Möckern samt Praxis der zuständigen Bergbehörden sind in die Kritik geraten. Untersuchungen ergaben Besorgnis erregend hohe Schadstoffwerte in den zur Verfüllung verwendeten Abfällen. Insbesondere wurden hohe organische Anteile in Abfällen festgestellt, die in keiner Hausmülldeponie mehr zulässig wären. Im Anschluss an die Zusammenfassung des Sachverhalts (I.) gliedern sich die hier dargestellten Überlegungen in eine abfall- und bodenschutzrechtliche Bewertung (II.), Möglichkeiten der Unterbindung illegaler Verfüllungen von Abgrabungen (III.) und Sanktionsmöglichkeiten im Falle festgestellter Verstöße (IV.), wobei verwaltungsrechtliche Maßnahmen sowie zivilrechtliche Ansprüche im Vordergrund stehen und strafrechtliche Aspekte am Rande behandelt werden.
I. Sachverhalt
II. Abfall- und bodenschutzrechtliche Bewertung
1. Verwertungsmaßnahme nach Hauptzweckbetrachtung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 KrW-/AbfG
2. Ordnungsgemäßheit und Schadlosigkeit der Verwertung gemäß § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG
a. Ordnungsgemäßheit: insbesondere Einhaltung des Bodenschutzrechts
aa. Einhaltung der bodenschutzrechtlichen Vorsorgewerte im Verfüllungsmaterial bb. Beschränkung auf Bodenmaterial?
b. Schadlosigkeit: insbesondere Verweis auf § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG
3. Stellungnahme zum Beschluss des VG Magdeburg vom 9.4.2008
III. Möglichkeiten der Unterbindung illegaler Verfüllungen von Abgrabungen
1. Maßnahmen der zuständigen Behörden gegenüber den Abfallerzeugern und -besitzern a. Überwachung gemäß § 40 KrW-/AbfG
b. Untersagung der Überlassung von Abfällen an Betreiber illegaler Anlagen auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG
2. Maßnahmen der zuständigen Behörden gegenüber Anbietern illegaler Entsorgungsleistungen a. Überwachung gemäß § 40 KrW-/AbfG b. Aufhebung von Anlagenzulassungenc. Handlungsgebote und -verbote gegenüber Anbietern von Entsorgungsdienstleistern auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG IV. Sanktionsmöglichkeiten bei Rechtsverstößen 1. Strafrecht: §§ 326, 327 StGB
2. Behördliche Anordnung der Entfernung und ordnungsgemäßen Entsorgung illegal eingebrachter Abfälle
3. Zivilrechtliche Ansprüche auf Entfernung und ordnungsgemäße Entsorgung illegal eingebrachter Abfälle 4. Zusammenfassung und Ergebnis
Autor(en)
Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, RA Dr. Holger Jacobj