Fachliche Aspekte der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland

Der Naturschutz in der Europäischen Union ist den Zielen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt ebenso verpflichtet, wie Deutschland als deren Mitgliedstaat. Das erklärte Hauptziel, die biologische Vielfalt zu erhalten oder doch mindestens deren Verlust aufzuhalten, wurde von den EU-Ministern in Göteborg als 2010-Ziel „stop the loss“ bestätigt. Die beiden wichtigsten Säulen des europäischen Naturschutzes sind die Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) und die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRL). In der FFH-Richtlinie wird gem. Art. 3 ein europäisches Schutzgebietssystem mit dem Namen „Natura 2000“ nach einem einheitlichen Meldeverfahren gem. Art. 4 errichtet.

Erstmals ermöglichen Fachkonventionen und ein weitgehend einheitliches methodisches Vorgehen auf EU-Ebene die Bewertung des Erhaltungszustandes aller Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Zuge der Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-RL. Berichtspflichten, Monitoring und das Update der Standarddatenbögen sichern aktuelle und umfangreiche wissenschaftliche Datengrundlagen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und des Netzes Natura 2000. In der Praxis der Umsetzung nehmen neben der Schutzgebietsausweisung/- erklärung und -sicherung, die Management-, Akzeptanz- und Finanzierungsfragen sowie der Umgang in der Raumordnung, in der Planung und mit Projekten eine besondere Rolle ein. Die Gesamtbilanz der jeweiligen Erhaltungszustände in einem FFH-Gebiet darf sich nicht verschlechtern. Dabei besteht eine aktive Erhaltungsverpflichtung von bedrohten Lebensraumtypen der Kulturlandschaften. Dafür bedarf es einer konsequenten weiteren Ausgestaltung der Finanzierungs- bzw. Förderkulissen von Natura 2000 auf Landes-, Bundes- und auf EU-Ebene.37 Es wird das Erfordernis von Managementplänen gesehen, um die notwendige Transparenz und Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung oder für die Nutzer und Besitzer dieser Flächen zu erreichen. „Verhandelbar" mit Nutzerinteressen sind dabei nicht die naturschutzfachlichen Erhaltungs- und Entwicklungsziele, sondern die Wege und Mittel, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Eine vorausschauende Planung in allen Nutzungsbereichen und frühzeitige Einbeziehung des Naturschutzes helfen, Konflikte zu lösen, zu vermeiden oder zu minimieren. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung sollte rechtlich und fachlich korrekt bereits im Frühstadium von Planungen und Projekten durchgeführt werden, um Planungsfehler zu vermeiden.
Autor(en)
Dr. Axel Ssymank
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 04 / 2008 (September 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00