Schutz von Know-how in Unternehmen
Mittelständische Unternehmen stehen oft vor der Frage, wie sie internes, geheimes Wissen – das „Know-how†– angemessen schützen sollen. Der formalisierte Schutz über gewerbliche Schutzrechte, wie z.B. Patente oder Gebrauchsmuster bietet sich häufig nicht an. Das kann viele Gründe haben: Das Unternehmen will das Wissen geheim halten und scheut die Offenlegung einer Anmeldung bei technischen Schutzrechten, die finanziellen Belastungen durch Anmeldung, Aufrechterhaltung und ggf. Verteidigung von Schutzrechten erscheinen zu hoch oder es gibt einen (starken) Vertragspartner, der vertraglich die Anmeldung von Schutzrechten für neue Entwicklungen untersagt hat.
Der Überblick zeigt, dass es einen umfassenden gesetzlichen Schutz von Know-how gibt, der durch vertragliche Vereinbarungen ergänzt werden kann. Was auf den ersten Blick viel verspricht, hat aber auch Schwachstellen: Im Rahmen des gesetzlichen Schutzes ist es oftmals schwierig, die Tathandlungen des Verschaffens, Sicherns oder Mitteilens tatsächlich zu beweisen. Das setzt oft vertiefte detektivische Arbeit voraus, die vor allem computertechnisch höchste Ansprüche stellen kann. Die Nachweisbarkeit der Know-how-Verletzung ist also das große Problem. Eine Möglichkeit ist hier, vor der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bei einem entsprechenden Anfangsverdacht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu schalten, um so Beweismittel zu sichern. Bei den vertraglichen Möglichkeiten ist zunächst einmal alles davon abhängig, mit wem der Know-how-Inhaber verhandelt: Je stärker der Vertragspartner ist und je mehr der Know-how-Inhaber wirtschaftlich von dem Vertrag abhängig ist, desto mehr reduzieren sich in der Regel die Inhalte und die Reichweite einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Hinzu kommt: Verletzt der Vertragspartner die Vertraulichkeitsvereinbarung, so ist die geheime Information in der Welt, egal welche vertraglichen Rechtsfolgen sich anschließen. Damit ist der „worst case" auch schon passiert, auch wenn verschiedene zivilrechtliche Maßnahmen zu Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft bestehen.
Autor(en)
Dr. Annette Oschmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2008 (September 2008)
Verkaufspreis
€ 25,00