EG-Verordnungsvorschlag zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – Warum die politische Einigung im Ministerrat ein Erfolg für die Umwelt ist
Die seit Ende 2006 geführten Beratungen im Rat über die Neuordnung der Inverkehrbringensregelungen für Pflanzenschutzmittel haben mit der politischen Einigung über die Annahme des Gemeinsamen Standpunktes zum Vorschlag der Europäischen Kommission ein richtungsweisendes Etappenziel erreicht. Innerhalb der Bundesregierung werden die Verhandlungen im Rat federführend vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geführt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist in diese Verhandlungen aufgrund seiner Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt vor den stofflichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln eingebunden. Mit diesem Beitrag werden die aus unserer Sicht für den Schutz der Umwelt wichtigsten Elemente des Kommissionsvorschlags und der politischen Einigung dargestellt.
Mit der im Jahr 1991 in Kraft getretenen Richtlinie 91/ 414/EWG1 wurden für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln auf den europäischen Markt strenge harmonisierte Regeln eingeführt. Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst werden durch Entscheidung auf Gemeinschaftsebene Wirkstoffe abhängig vom Ergebnis der eingehenden Prüfung ihrer Wirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt in eine Positivliste (Anhang I der Richtlinie) aufgenommen. Im zweiten Schritt dürfen die Mitgliedstaaten nach Abschluss des Prüfprogramms für sogenannte „alte" Wirkstoffe nur noch solche Pflanzenschutzmittel national zulassen, die Wirkstoffe der Positivliste enthalten. Trotz dieses strengen Verfahrens wurde in einem im Jahr 2001 von der Europäischen Kommission vorgelegten Fortschrittsbericht2 daher Verbesserungsbedarf festgestellt. Ministerrat und Europäisches Parlament forderten die Kommission auf, Vorschläge zur Revision der Richtlinie zu machen. Daraufhin legte die Europäische Kommission im Juli 2006 einen Vorschlag für eine Verordnung zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln3 vor, welche die Richtlinie 91/414 ablösen soll. Das zuoberst genannte Ziel, das die Kommission selbst für diesen Verordnungsvorschlag nennt, ist eine weitere Stärkung des Schutzniveaus für Gesundheit und Umwelt. Außerdem sollen die Entscheidungsverfahren transparenter und effizienter werden, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft soll harmonisiert werden und die Funktion des Binnenmarktes soll weiter gestärkt werden.