Einstufung der Abfallvorbehandlung als Verwertung oder Beseitigung

In der abfallwirtschaftlichen Praxis wird ein Großteil der Abfälle nicht unmittelbar einer finalen Verwertung oder Beseitigung zugeführt. Vielmehr werden die Abfälle vielfach zunächst in eigenständigen Anlagen vorbehandelt bzw. aufbereitet. Anschließend werden die vorbehandelten Abfälle – je nach aktueller Preissituation auf dem Abfallmarkt – wahlweise verwertet oder beseitigt.

Von einer Verwertung kann nach dem aktuellen und künftigen europäischen Abfallrecht – wie auch nach deutschem Recht – nur ausgegangen werden, wenn bereits im Zeitpunkt der Bereitstellung des Abfalls durch den Abfallerzeuger/- besitzer, d.h. vor der Verbringung in eine Vorbehandlungsanlage, ein bestimmter Verwertungsweg sichergestellt ist. Soweit zu diesem Zeitpunkt gewiss ist, dass schon im Rahmen der Vorbehandlung Sekundärrohstoffe (= Nicht- Abfälle) zurück gewonnen werden oder eine unmittelbare stoffliche oder energetische Nutzung des Abfalls erfolgt, ist die Vorbehandlungsmaßnahme als Verwertung einzustufen. Bei einem Abfallgemisch darf aber der Verwertungsanteil quantitativ und substanziell nicht nur sehr gering sein. Werden bei der Vorbehandlung selbst noch keine Primärroh- oder -brennstoffe substituiert, ist zu prüfen, ob dies mit hinreichender Gewissheit in den nachfolgenden Entsorgungsschritten geschehen soll. Dazu muss sich das Vorbehandlungsverfahren von vornherein eindeutig einem späteren Verwertungsverfahren zuordnen lassen. In diesem Fall ist die Vorbehandlung bei finaler Betrachtung ebenfalls als Verwertung einzustufen. Ist hingegen nicht von vornherein gewiss, dass die vorzubehandelnden Abfälle anschließend verwertet werden, etwa weil dem Betreiber der Vorbehandlungsanlage im Output nicht nur Verwertungswege, sondern auch Beseitigungswege offen stehen, ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der Verbringung der Abfälle in die Vorbehandlungsanlage eine Verwertung nicht sichergestellt. Da dann bei der Vorbehandlung auch unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung keine sinnvolle Aufgabe erfüllt wird, ist die Vorbehandlung als Beseitigungsmaßnahme zu qualifizieren.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 04 / 2008 (September 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00