Umwelthaftung im Insolvenzverfahren

Hinter dem Thema „Umwelthaftung im Insolvenzverfahren“ verbirgt sich in der Praxis vor allem eine ganz bestimmte Fragestellung, nämlich die der insolvenzmäßigen Bewältigung des Problems der Altlasten. Es geht dabei in der Regel um langjährig betrieblich genutzte Grundstücke, die jetzt kontaminiert sind, sei es durch Akkumulierung von Abfällen, sei es durch schädliche Bodenveränderungen. Der gesamtwirtschaftliche Umfang des Problems ist beträchtlich: Auf ganz Deutschland bezogen setzte man den einschlägigen Sanierungsbedarf schon vor zehn Jahren bei 500 Milliarden Euro an.

I. Einführung II. Umweltrechtliche Verhaltensverantwortlichkeit 1. Die Verhaltensverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters 2. Verhaltensverantwortlichkeit für „Altlasten" III. Umweltrechtliche Zustandsverantwortlichkeit 1. Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters 2. Beendigung der Verantwortlichkeit durch Veräußerung oder Freigabe a. Begriff und Rechtsfolgen der Freigabe b. Freigabe und Besitzübertragung IV. Umweltrechtliche Verantwortlichkeit des Anlagenbetreibers 1. Der Insolvenzverwalter als „Betreiber" 2. Erstreckung der Verantwortlichkeit auf „Altlasten" 3. Keine Beendigung der Verantwortlichkeit durch Veräußerung oder Freigabe V. Bewertung
Autor(en)
Professor Dr. Diederich Eckardt
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 04 / 2008 (September 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00