Zur Vereinbarkeit von REACH mit den WTO-Vorschriften für den Handel mit Gütern

Im folgenden soll untersucht werden, ob die allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Artikel 6 REACH) sowie die Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen (Artikel 7 REACH) mit den Vorschriften des TBT und/oder des GATT (1994) vereinbar ist.

Seit ihrer Gründung versucht die WTO das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Umweltschutz zu lösen. Politisch ist bisher kein Durchbruch erzielt worden, da viele WTO-Mitglieder, insbesondere die Entwicklungsländer fürchten, dass eine politische Lösung zu einer neuen Form des Protektionismus führen könnte. Diese von der Politik verursachte Stagnation in der Weiterentwicklung des WTO-Rechts wurde durch die weitreichende Spruchpraxis des WTO Appellate Body in Handel- und Umweltverfahren kompensiert. Der Appellate Body hat insbesondere die Vorschriften des GATT (1994) dahingehend ausgelegt, dass bestimmte aus Umweltschutzgründen ergriffene handelsbeschränkende Maßnahmen durchaus in Einklang mit der Welthandelsordnung stehen können. Fast erscheint eine politische Lösung als unnötig, weil sie aufgrund der Meinungsunterschiede innerhalb der WTO-Mitgliedschaft eigentlich nur hinter der Spruchpraxis der Streitbeilegungsinstanzen zurückbleiben würde. Die REACH-Verordnung der EU2 entfacht die WTODebatte über Handel und Umwelt neu. Die Meinungen in der Politik aber auch in der Wissenschaft, ob REACH gegen die Vorschriften der WTO verstößt, sind geteilt. Bei der Entwicklung des neuen Chemikalienrechts hat die EU zwar immer wieder die Einhaltung der WTO-Vorschriften als eines der übergeordneten Ziele von REACH betont und hat REACH im Januar 2004 gemäß Artikel 2 Abs. 9 TBT notifiziert;3 mehrere WTO-Mitglieder haben sich REACH gegenüber aber kritisch geäußert:4 sie sind der Auffassung, dass REACH den internationalen Handel mehr als erforderlich beschränkt, als dies zur Erreichung seiner Ziele notwendig ist. Die WTO-Debatte über REACH ist noch nicht beendet5, es bleibt abzuwarten, ob REACH als unnötiges Handelshemmnis angegriffen wird oder ob es eine Sogwirkung entfaltet6 und Vorbild für die Chemikaliengesetzgebung anderer Länder werden könnte.
Autor(en)
Prof. Dr. Reinhard Quick
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2008 (Juli 2008)
Verkaufspreis
€ 25,00