Schwierige Planungsbasis - Winterdienst in Städten und Gemeinden

Die Kommunen sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Reinigung von Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortslagen durchzuführen. Diese Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst. Die Planung muss freilich schon im Sommer erfolgen.

(25.07.08) Zur Reinigungspflicht gehört auch das Räu men von Fahrbahnen und Gehwegen und das Ausbringen von auftauenden oder abstump fenden Streumitteln auf verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen des öffentlichen Straßenraumes bei Glättegefahr oder Glätte bildung. Die Streupflicht wird im Rahmen der Verkehrssicherungsverpflichtung für ver kehrswichtige und gefährliche Straßen -
abschnitte aus dem BGB abgeleitet, die Räum- und Reinigungsverpflichtung ergibt sich aus den Straßen- und Wege-Gesetzen der Länder... Unternehmen, Behörden + Verbände: Autorenhinweis: Dr. Achim Schröter, Stv. Geschäftsführer vks im vku
Foto: Multicar
Autor(en)
Dr. Achim W. Schröter
Contentpartner
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Publikation
Entsorga 05 / 2008 (Juli 2008)
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